§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen: Münchener Wappen-Herold Verein für Heraldik und Genealogie e.V.
2. Sitz des Vereins ist 81669 München, Pariser Straße 8
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins
1. Der Vereinszweck ist vorrangig die Wahrung und Fortentwicklung der Kunst der Heraldik.
2. In dieser Zweckeinrichtung des Vereins werden heraldische Kunstwerke erstellt und in diesem Zusammenhang Wappenbriefe ausgestellt, die in ästhetisch ausgestalteten Wappenrollen registriert werden, bzw. registriert werden können.
3. Die Herausgabe heraldisch wissenschaftlicher Publikationen.
§3 Mitgliedschaft
1. Jede volljährige Person sowie juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes können auf Antrag Vereinsmitglieder werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
2. Die Mitgliedschart endet
a) mit dem Tod des Mitgliedes (natürliche Person) oder der Auflösung des Mitgliedes (juristische Person)
b) durch Austrittt des Mitgliedes
c) durch Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verein
Der Austritt eines Mitgliedes muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden und der Austritt ist nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn hierzu ein wichtiger Grund gegeben ist, also in gravierender Weise vom Vereinsmitglied gegen Vereinsinteressen verstoßen wurde.
Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit. Der Vorstand hat dem betroffenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung den Ausschließungsantrag mit Begründung in Abschrift zu übersenden. Eine schriftliche Stellungnahme des betroffenen Mitgliedes ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis vorzulegen.
Der Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied durch den Vorstand schriftlich mitgeteilt und wird mit Zugang wirksam.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch des Mitgliedes auf einen Anteil am Vereinsvermögen.
§4 Mitgliedsbeiträge
Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung jeweils mit Wirkung für das folgende Geschäftsjahr entscheidet.
§5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane beschließen.
§6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus 4 Personen:
dem Vorsitzenden
dem stellvertretenden Vorsitzenden
dem Schatzmeister
dem Schriftführer
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Bis zur Neuwahl des Vorstandes bleibt der alte Vorstand im Amt. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Gesamtvorstand – § 6 Ziffer 1 – ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.
4. Der Vorstand erfüllt die satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins, insbesondere
a) die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
b) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung, die Leitung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden.
c) die Aufstellung des Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr, die Buchführung und die Erstellung des Jahresberichtes.
d) Aufnahme und Mitwirkung beim Ausschluss von Mitgliedern
5. Der Vorstand ist in seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. anwesend sind.
Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden spätestens zwei Wochen vor der Sitzung. Die Tagesordnung ist in der Einladung mitzuteilen.
Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden, der die Vorstandssitzung leitet. Die Beschlüsse sind in ein Protokoll aufzunehmen und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.
Die Protokolleintragungen müssen beinhalten:
Ort und Zeit der Sitzung
Die Namen der Teilnehmer und des Sitzungsleiters
Die gefassten Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse